Wozu dient ein Whistleblowing-Portal und wie funktioniert es?

Sie möchten einen Vorfall melden, weil…

  • Ihnen ungewöhnliche Umstände aufgefallen sind.
  • Sie etwas Auffälliges im Unternehmen oder mit Bezug zum Unternehmen wahrgenommen haben.
  • Ihnen ein Compliance-Verstoß (z.B. gegen Gesetze, Verträge, interne Vorgaben) bekannt geworden ist.

 

Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen beantworten:

  • Wer? Wer ist betroffen?
  • Was? Was ist passiert?
  • Wie? Wie oft ist etwas passiert?
  • Wo? Wo ist es passiert?
  • Wann? Wann war der Vorfall?

 

Sie haben aber Bedenken den Vorfall im Unternehmen zu melden, weil…

  • Sie in einer geschäftlichen Abhängigkeit zu der Person stehen, deren Verstoß Sie melden möchten.
  • Sie sich mit der Meldung bei anderen Mitarbeitern vielleicht unbeliebt machen könnten.
  • Sie finanzielle oder andere betriebliche Auswirkungen für sich befürchten.

 

Sie möchten den Vorfall zwar melden, möchten aber anonym bleiben?

Nutzen Sie das Whistleblowing Portal!

  • Schützen Sie Ihre Identität und melden Sie den Vorfall über die unabhängige, interne Meldestelle
  • des Unternehmens
  • Ihre Identität ist nur der Internen Meldestelle bekannt
  • Dem Unternehmen gegenüber bleiben Sie anonym
  • Die Kommunikation verbleibt vertraulich
  • Der Schutz Ihrer Daten wird gewährleistet

 

Wir nutzen zu diesem Zweck einen externen neutralen Dienstleister. Die technische und organisatorische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) wird durch:

Herrn Detlef Paßberger - Firma P-teck

Ries 120

94034 Passau

der auch als externer Datenschutzbeauftragter für unsere Firma tätig ist, umgesetzt. Hier geht es zum Whistleblowing-Portal